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KI einführen, ohne das DATEV-Umfeld anzutasten

Zuletzt aktualisiert: 2. November 2026 · Autor: Redaktion Kanzlei-KI lokal

Kurz gesagt

Das KI-Werkzeug arbeitet neben der Fachsoftware, nicht in ihr: Es liest, was Sie ihm geben, und liefert Entwürfe zurück. Die Fachanwendung bleibt unverändert, Buchungen entstehen weiter dort – damit bleiben Freigaben und Gewährleistung unberührt.

Das Prinzip: daneben statt darin

Jeder Eingriff in eine zertifizierte Fachanwendung ist ein Risiko für Support und Freigaben. Deshalb wird nicht in der Anwendung gearbeitet, sondern mit dem, was ohnehin aus ihr heraus- und in sie hineingeht: Dokumente, Belege, Schreiben.

Wie der Weg aussieht

  1. Eingang: Belege und Post landen wie bisher in Ihrem Eingang.
  2. Vorarbeit: Das Werkzeug sortiert, erkennt und entwirft.
  3. Prüfung: Eine Mitarbeiterin sieht das Ergebnis und korrigiert.
  4. Übernahme: Geprüftes geht auf dem bisherigen Weg in die Fachsoftware.

Wenn das Werkzeug ausfällt, arbeiten Sie wie vor der Einführung weiter. Das ist der wichtigste Punkt dieser Bauweise.

Was nicht passiert

  • Keine Parallelbestände: Es entsteht keine zweite Mandantendatenbank.
  • Keine Änderung an Ihren Freigaben und Zertifizierungen.
  • Keine neue Oberfläche für die Buchführung.

Was Sie dafür brauchen

Einen Ort, an dem das Modell läuft – eigener Server oder Rechenzentrum – und eine klare Zuständigkeit für die Prüfung. Die Technik ist in Tagen aufgebaut; die Einarbeitung der Prüfschritte dauert länger und ist die eigentliche Arbeit.

Was Sie jetzt tun können

Beschreiben Sie Ihren heutigen Weg vom Belegeingang bis zur Buchung in fünf Schritten. Daran zeigt sich sofort, an welcher Stelle eine Vorarbeit Platz hat.

Häufige Fragen

Brauchen wir eine Schnittstelle zur Kanzleisoftware?
Für den Anfang nicht. Dokumente und Belege genügen – eine Schnittstelle ist später eine Frage der Bequemlichkeit, nicht der Machbarkeit.
Was passiert bei einem Update der Fachsoftware?
Nichts. Weil nicht in ihr gearbeitet wird, ist sie von der Einführung unabhängig.

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